Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung 

für den Campingpark Kerstgenshof, Marienbaumer Str. 158, 47665 Sonsbeck-Labbeck 

1.        Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Standplätzen, Zeltplätzen und Mietunterkünften sowie die Nutzung der Einrichtungen des Campingparks Kerstgenshof zwischen dem Betrieb und dem Gast. 

2.        Buchung und Vertragsabschluss 

  • Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Betrieb die Buchung schriftlich bestätigt. Mit dieser Bestätigung sind sowohl der Gast als auch der Campingpark an die Buchung gebunden; Vertragspartner sind der Betrieb und der buchende Gast. 
  • Grundsätzlich gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Minderjährige dürfen einen Standplatz oder eine Mietunterkunft nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache ist es ausreichend bei Anreise eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. 
  • Je nach Auslastungs- und Kontingentslage gilt eine Mindestbuchungsdauer verpflichtend. 
  • Es erfolgt keine platzgenaue Buchung, sondern eine Kategorie-Buchung. Genaue Angaben zur Platznummer sind lediglich als Absicht zu verstehen, diesen Standplatz vorzuhalten. 

3.        Leistungen des Betriebes 

Der Betrieb stellt dem Gast für die vereinbarte Dauer einen Standplatz oder eine Mietunterkunft zur Verfügung. Die Nutzung der Einrichtungen ist im Rahmen dieser AGB gestattet. Der Gast ist verpflichtet, Schäden, die er, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht haben, zu melden und zu ersetzen. 

4.        Preise und Zahlung 

  • Es gelten die mit der Buchung übermittelten Preise. 
  • Der Gesamtbetrag muss bei Buchung oder nach der Reservierung per digitaler Gästemappe oder per Überweisung beglichen werden. Im Falle einer Stornierung wird der Betrag abzgl. der geltenden Stornierungsgebühren erstattet.
  • Der Verbrauch von Strom und Wasser im Sanitärgebäude wird bei der Abreise abgerechnet.
  • Die Personenpreise beziehen sich auf das Alter des Reisenden zum Reisezeitpunkt, nicht zum Buchungszeitpunkt. 
  • Die Nutzung des Campingparks ist nur dem Gast und seinem im Vertrag genannten Mitreisenden gestattet. Besucher sind somit vor dem Betreten der Anlage anzumelden und ein gesondertes Entgelt gemäß der Preisliste zu entrichten. 
  • Die Nebenkosten (wie der Strom- und Wasserverbrauch) sind nicht im Übernachtungspreis inkludiert und werden am Abreisetag in der Rezeption abgerechnet. 
  • Zur Ermittlung des verbrauchten Wassers in den Sanitärgebäuden und zur Schrankeneinfahrt werden bei Anreise Transponderkarten ausgegeben. Bei Verlust zahlt der Gast je verlorene Karte 10,00 €. 

5.        An- und Abreise 

  • Anreise ist grundsätzlich ab 15:00 Uhr möglich. Eine Frühanreise ab 09:00 Uhr ist nach vorheriger Absprache hinzu buchbar. 
  • Am Abreisetag ist der Platz bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen, die Unterkunft bis spätestens 10:30 Uhr sauber zu verlassen. Eine Spätabreise bis 18:00 Uhr ist nach vorheriger Absprache hinzu buchbar. 
  • Eine unabgesprochene verspätete Abreise oder verfrühte Anreise kann zu Kosten in Höhe einer zusätzlichen Übernachtung führen. 
  • Aufgrund der Ruhe- und Schrankenschließzeiten ist eine Einfahrt / Ausfahrt vor 6 Uhr, zwischen 13-15 Uhr und nach 22 Uhr nicht möglich. 
  • Für eine ordnungsgemäße Abreise gilt: vollständige Bezahlung, Rückgabe der Schranken- und Sanitärkarten sowie dem Schlüssel der Mietunterkunft in der Rezeption. 
  • Bei der Abreise einer Mietunterkunft gilt:
    • Das Objekt ist gemäß dem Check-Out Zettel ordentlich & besenrein zu übergeben. Das schließt ein: Reinigung des Geschirres, der Kochtöpfe usw., die Entleerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls. 
    • Bei grober Verunreinigung oder Schäden behält der Betrieb sich vor eine zusätzliche Reinigungspauschale von 100.-€ in Rechnung zu stellen. 
    • Verlust, Schäden oder Reparaturen werden separat in Rechnung gestellt. 

6.        Rücktritt, Stornierung, Nichtanreise 

  • Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Auch eine Änderung der Aufenthaltsdauer ist schriftlich vor Anreise mitzuteilen. 
  • Grundsätzlich zahlt der Gast das Entgelt für den gesamten Aufenthalt. Sollte der Gast verfrüht abreisen / später anreisen, so liegt es im Ermessen des Betriebes aus Kulanz gegebenenfalls eine anteilige Rückerstattung vorzunehmen. 
  • Bei einer Stornierung ist der Eingang der Erklärung in der Rezeption maßgebend. Es fallen folgende Stornierungs- und Bearbeitungsentgelte an:
    • bis 28 Tage vor Anreise: 15,00 € Bearbeitungsentgelt 
    • zwischen 28 bis 14 Tage vor Anreise: 15 % des Gesamtbetrages 
    • weniger als 14 Tage vor Anreise 25 % des Gesamtbetrages 
    • Bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtbetrages 
  • Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betrieb kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 
  • Der Betrieb behält sich vor, vorzeitig geräumte Standplätze oder Mietunterkünfte anderweitig zu vermieten. 


7.        Hausordnung (Bestandteil der AGB) 

a)      Nutzung der Standplätze, Mietunterkünfte und Zufahrten 

  • Der Gast nutzt ausschließlich dem ihm zugewiesenen Standplatz.
  • Die Nutzung der Anlage ist nur angemeldeten Personen gestattet. Tages- oder Übernachtungsgäste müssen ebenfalls angemeldet werden.
  • Je Standplatz ist eine maximale Personenzahl von 6 nicht zu überschreiten, sowie die angegebene Zahl an Personen je Mietunterkunft. Eine Belegung darüber hinaus ist in jedem Fall mit dem Betrieb vorab schriftlich zu fixieren.
  • Fahrzeuge sind innerhalb der Markierungen zu parken und je Standplatz ist ein motorisiertes Fahrzeug zulässig (Auto, Motorrad, Wohnmobil etc.)
  • Stichstraßen sind jederzeit freizuhalten, um Rettungsfahrzeugen Durchfahrt zu gewähren.
  • Das Auslegen von lichtundurchlässigen Folien / Teppichen oder anderen Bodenbelägen, die dem Rasen schaden sind untersagt. 
  • Das Betreten landwirtschaftlicher Flächen und des Betriebshofs ist untersagt.


b)      Verkehr und Sicherheit sowie Ruhezeiten
Der gesamten Campingpark Kerstgenshof ist ein verkehrsberuhigter Bereich: Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt. Kraftfahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit fahren und dürfen Fußgänger nicht behindern oder gefährden. Beim Ausfahren aus einem Weg muss der Verkehrsteilnehmer auf alle anderen Fahrzeuge und Fußgänger achten und hat ihnen Vorrang zu gewähren.

  • Ballspiele sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
  • Übermäßiger Alkoholkonsum, sowie der Konsum von Drogen sind nicht gestattet. 
  • Während der Mittagsruhe (13–15 Uhr) und der Nachtruhe (22–6 Uhr) gilt Fahrverbot. Fahrzeuge sind in dieser Zeit auf dem Besucherparkplatz vor der Schranke abzustellen.
  • Während der Ruhezeiten sind Ruhestörungen jeder Art zu vermeiden.
  • Alle (Medien-) Geräte sind so leise zu betreiben, dass Nachbarn nicht gestört werden.
  • Der Betrieb behält sich vor für Fahrzeuge, die auf dem Parkplatz vor der Schranke abgestellt werden, ein Parkentgelt zu erheben.


c)       Sauberkeit und Anlagenpflege
Alle Anlagen sind schonend zu behandeln und jeder Gast ist für die Sauberkeit auf seinem Platz, den Gemeinschaftsanlagen und angrenzenden Flächen verantwortlich.

  • Kinder unter 6 Jahren dürfen Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener nutzen.
  • Wasserentnahmestellen sind keine Spielplätze.
  • Das Waschen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.
  • Nutzung von Spielplätzen erfolgt auf eigene Gefahr; Eltern haften für ihre Kinder.


d)      Müllentsorgung und Sanitäranlagen
Mülltrennung ist verpflichtend. Trennungsanweisungen sind am Wertstoffhof zu finden. 

  • Sperrmüll darf nicht mitgebracht oder entsorgt werden.
  • Die Entleerung von Kassettentoiletten ist ausschließlich an den vorgesehenen Stationen erlaubt.


e)      Haustiere
Hunde sind erlaubt, müssen aber angemeldet werden.

  • Es herrscht Leinenpflicht – auch außerhalb der Standplätze und auf den Spazierwegen. 
  • Tierkot ist sofort zu beseitigen.
  • Hunde sind auf Spielplätzen nicht gestattet.


8.        Geltendmachung von Leistungsstörungen
Wenn während des Aufenthalts Probleme oder Mängel auftreten, muss der Gast alles Zumutbare tun, um bei der Behebung zu helfen und mögliche Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Außerdem sollte der Gast Probleme sofort der Rezeption melden – am besten schriftlich, im Notfall auch mündlich. Werden Mängel nicht gemeldet, besteht kein Anspruch auf eine Preisreduzierung oder Rückerstattung.
 
9.        Haftung

  • Die Nutzung des Campingparks erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Campinganlage haftet nicht für Schäden, Unfälle, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes, der Mietunterkünfte oder der gesamten Anlage entstehen können. Davon ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die durch grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter oder gesetzlichen Vertreter verursacht wurden. Ebenso haftet der Betrieb für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Mitarbeiter oder gesetzlichen Vertreter entstehen.
  • Für Schäden durch Naturereignisse, Dritte oder höhere Gewalt übernimmt der Betrieb keine Haftung.
  • Der Gast haftet für Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher verursachen.

 
10.    Kündigung durch den Betrieb
Der Betrieb ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen und den Gast des Platzes zu verweisen, wenn dieser gegen Teile der AGB verstößt und das Verhalten trotz Abmahnung nicht unterlässt.

11.    Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO) verarbeitet. Näheres ist in der Datenschutzerklärung auf https://www.kerstgenshof.de/datenschutzerklaerung/ geregelt.

12.    Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betriebes.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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